Partnerbedingungen

Partnerbedingungen Fletcher Partner Hotels

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1. Definitionen

Angebot / Angebote
Das vom Partner über die Plattform den Nutzern der Plattform unterbreitete Angebot in Bezug auf Hotelübernachtungen, Arrangements und zusätzliche Dienstleistungen.

Abnehmer
(Natürliche oder juristische) Personen, die die von Fletcher über die Plattform erbrachten Vermittlungsdienstleistungen nutzen. In jedem Fall gelten Partner und Nutzer als Abnehmer.

Unterkunft(en)
Das/die in der Partnervereinbarung als Unterkunft definierte(n) Hotel(s).

Stornieren / Stornierung
Die Stornierung einer Buchung über die Stornierungswebsite.

Stornokosten
Der Teil des Arrangementpreises, den der Nutzer im Falle einer Stornierung einer Buchung aufgrund der anwendbaren Stornierungsbedingungen schuldet.

Arrangementpreis
Die Vergütung, die der Nutzer dem Partner aufgrund einer Buchung schuldet. Der Arrangementpreis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und exklusive nicht inbegriffener Kosten.

Stornierungswebsite
Die Website, über die der Nutzer eine Buchung stornieren kann (soweit nach den Stornierungsbedingungen zulässig): www.annuleren.fletcherpartnerhotels.nl.

Stornierungsbedingungen
Die auf eine Buchung anwendbaren Stornierungsbedingungen, die vom Partner je Unterkunft über das Registrierungsformular gegenüber Fletcher mitgeteilt werden.

Buchung
Der durch einen Nutzer über die Plattform mit dem Partner geschlossene Vertrag in Bezug auf ein Angebot.

Buchungsbestätigung
Die per E-Mail an den Nutzer versandte Bestätigung der Buchung.

Provision
Die vom Partner an Fletcher geschuldete Vergütung, wie in der Partnervereinbarung festgelegt.

CMS
Das Content-Management-System, über das der Partner Zugang zu bestimmten eigenen Daten erhält und Änderungen vornehmen kann, die auf der Plattform verwendet werden.

DSA
Die Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act).

Fletcher
Fletcher Partners Hotels B.V., eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 97816361.

Nutzer
Die Person, die über die Plattform eine Buchung vornimmt.

Anfangslaufzeit
Die in der Partnervereinbarung festgelegte anfängliche Laufzeit, für die die Partnervereinbarung abgeschlossen wird.

Nicht inbegriffene Kosten
Kosten, die vom Nutzer unmittelbar an den Partner zu zahlen sind, wie lokale Abgaben (u. a. Stadt- und Kurtaxe) sowie Kosten für zusätzlich gebuchte oder in Anspruch genommene, separat zu zahlende Leistungen (z. B. Taxikosten und Parkgebühren), die nicht in der Buchung enthalten sind.

OTAs
Online-Travel-Agents.

Parteien
Fletcher und der Partner.

Partner
Die Partei, mit der Fletcher die Partnervereinbarung abgeschlossen hat.

Partnervereinbarung
Der Kooperationsvertrag zwischen Fletcher und dem Partner.

Partnervergütung
Der Arrangementpreis oder die Stornokosten abzüglich der darauf geschuldeten Provision.

Plattform
Die Online-Buchungsplattform Fletcher Partner Hotels (www.fletcherpartnerhotels.nl).

Registrierungsformular
Das Formular, mit dem der Partner relevante statische Informationen zu einer Unterkunft an Fletcher übermittelt; ein entsprechendes Muster ist als Anlage der Partnervereinbarung beigefügt.

Reservierungsübersicht
Die vollständige Übersicht der beabsichtigten Buchung, die dem Nutzer am Ende des Buchungsvorgangs auf der Plattform angezeigt wird. Die Reservierungsübersicht enthält mindestens die Daten des Buchenden, die Daten des Partners, die beabsichtigten Buchungsdaten sowie den Arrangementpreis.


2. Allgemeines

2.1
Diese Partnerbedingungen finden auf alle Partnervereinbarungen zwischen Fletcher und einem Partner Anwendung.


3. Dienstleistungen von Fletcher

3.1
Fletcher gewährt dem Partner Zugang zur Plattform und deren Nutzung und sorgt dafür, dass ein Angebot des Partners auf der Plattform sichtbar ist und über die Plattform gebucht werden kann.

3.2
Fletcher tritt als Vermittler im Sinne von Artikel 7:425 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) auf. Fletcher ist keine Vertragspartei einer Buchung und in keiner Weise für deren Durchführung durch den Nutzer oder den Partner verantwortlich.

3.3
Fletcher übernimmt für den Partner den Einzug des Arrangementpreises und zahlt diesen gemäß den Bestimmungen dieser Partnerbedingungen an den Partner aus.

3.4
Fletcher wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Plattform für Partner und Nutzer sicherzustellen. Fletcher kann nicht garantieren, dass die Plattform jederzeit verfügbar ist. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. Ungeplante Wartungen oder Störungen können zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkten Funktionalität führen. Der Partner akzeptiert dies. Fletcher haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Folgen für den Partner im Zusammenhang mit der (Nicht-)Funktionsfähigkeit der Plattform.


4. Account

4.1
Sobald die Partnervereinbarung in Kraft getreten ist und der Partner Fletcher die in Artikel 30 Absatz 1 DSA genannten Informationen zur Verfügung gestellt hat, erhält der Partner Zugang zu einem eigenen Partnerkonto. Über dieses Partnerkonto erhält der Partner Zugang zum CMS, um dort Informationen einzugeben und/oder Übersichten (unter anderem zu Buchungen und Provisionen) einzusehen.

4.2
Der Partner ist jederzeit vollständig verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Partnerkontos, des CMS und der Plattform.

4.3
Der Partner ist jederzeit verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Partnerkonto und im CMS enthaltenen Informationen.

4.4
Dem Partner ist es nicht gestattet, Dritten Zugang zum Partnerkonto zu gewähren. Das Partnerkonto ist strikt persönlich; etwaige daraus resultierende Rechte sind nicht übertragbar und ausschließlich für den Partner bestimmt. Der Partner hat Fletcher unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er weiß oder vermutet, dass die Zugangsdaten (möglicherweise) unbefugt genutzt werden und/oder in den Besitz Dritter gelangt sind, und hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung zu beenden.


5. Angebot

5.1
Der Partner bestimmt den Inhalt des Angebots selbst.

5.2
Jedes Angebot wird von Fletcher auf Grundlage der vom Partner bereitgestellten statischen und dynamischen Informationen als Entwurf erstellt und dem Partner zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach Genehmigung eines Angebotsentwurfs durch den Partner wird das Angebot auf der Plattform veröffentlicht.

5.3
Mit der Genehmigung eines Angebotsentwurfs bestätigt der Partner die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebots, einschließlich sämtlicher Informationen, Daten, Texte, Abbildungen, Videos, Links und sonstigen Materialien.

5.4
Der Partner kann ein veröffentlichtes Angebot jederzeit über das CMS oder über den eigenen angebundenen Channel-Manager hinsichtlich der dynamischen Informationen (Verfügbarkeit und Preis) ändern. Der Partner ist für jede von ihm vorgenommene Änderung selbst verantwortlich.

5.5
Die Verfügbarkeit eines Angebots kann vom Partner jederzeit auf der Plattform geschlossen werden.

5.6
Die Stornierungsbedingungen müssen vorsehen, dass eine Stornierung ausschließlich über die Stornierungswebsite erfolgen kann. Fletcher wird diese Information online zu den Stornierungsbedingungen hinzufügen.

5.7
Änderungen der Stornierungsbedingungen sowie sonstiger vom Partner an Fletcher übermittelter statischer Informationen sind Fletcher per E-Mail mitzuteilen. Fletcher informiert den Partner, sobald die Änderungen im System umgesetzt wurden. Ab dem Datum dieser Mitteilung werden die geänderten Informationen für die Erstellung neuer Angebotsentwürfe verwendet. Änderungen der Stornierungsbedingungen und sonstiger Bedingungen werden nicht in bereits veröffentlichten Angeboten umgesetzt und finden keine Anwendung auf bereits abgeschlossene Buchungen.

5.8
Es liegt in der Verantwortung des Partners sicherzustellen, dass das Angebot sämtlichen Anforderungen des anwendbaren (Verbraucher-)Rechts entspricht. Die Genehmigung eines Angebotsentwurfs durch den Partner dient unter anderem diesem Zweck.

5.9
Der Partner strebt ein Angebot mit einer Mindestverfügbarkeit von 60 Nächten pro Quartal je teilnehmender Unterkunft an. Fletcher ist berechtigt, die Sichtbarkeit des Partners auf der Plattform vorübergehend einzuschränken, sofern und solange der Partner diese Mindestverfügbarkeit nicht erreicht.


6. Contentmoderation

6.1
Fletcher kann die Nutzung der Plattform in Bezug auf von einem Abnehmer bereitgestellte Informationen beschränken, soweit dies erforderlich ist, um geltende gesetzliche Vorschriften einzuhalten oder eine sichere und zuverlässige Umgebung für (andere) Abnehmer zu gewährleisten.

6.2
Diese Beschränkungen können unter anderem umfassen:

  • die Ablehnung der (weiteren) Platzierung oder Veröffentlichung bestimmter Informationen;
  • das (vorübergehende) Verbergen, Einschränken der Sichtbarkeit oder der Rangfolge („Downranking“) von Informationen;
  • das Anpassen von Nutzerinhalten oder das Hinzufügen von Warnhinweisen, Kennzeichnungen oder Kontext, sofern dies deutlich kenntlich gemacht wird;
  • die (vorübergehende) Einschränkung bestimmter Funktionen der Plattform für einen bestimmten Abnehmer;
  • die (vorübergehende) Deaktivierung oder Sperrung des Partnerkontos;
  • die Beendigung des Partnerkontos oder der Partnervereinbarung.

6.3
Bei der Anwendung der in diesem Artikel genannten Beschränkungen verwendet Fletcher vorab festgelegte Richtlinien, Verfahren und Hilfsmittel zur Contentmoderation.

6.4
Für die Contentmoderation können sowohl automatisierte Mittel (einschließlich algorithmischer Systeme) als auch menschliche Überprüfungen eingesetzt werden.


7. Fletcher-Aktionen

7.1
Fletcher ist berechtigt, über die Plattform auf eigene Rechnung Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen in Bezug auf das Angebot des Partners durchzuführen. Dies kann unter anderem darin bestehen, dass Fletcher dem Nutzer auf eigene Rechnung einen Rabatt auf den Arrangementpreis gewährt. In einem solchen Fall zahlt der Nutzer weniger als den Arrangementpreis. Der Partner behält in diesem Fall gegenüber Fletcher einen Anspruch auf Zahlung des vollständigen Arrangementpreises. Die vom Partner geschuldete Provision wird ebenfalls auf Grundlage des Arrangementpreises berechnet.

7.2
Darüber hinaus kann Fletcher Kampagnen initiieren, an denen der Partner nach eigener Wahl teilnehmen kann oder nicht. Mit einer Teilnahme können für den Partner Kosten verbunden sein, über die die Parteien im Voraus schriftliche Vereinbarungen treffen.


8. Empfehlungssystem

8.1
Die Suchergebnisse, die Nutzern der Plattform (potenziellen Nutzern) in der Listenansicht angezeigt werden, sind standardmäßig nach dem Preis (von niedrig nach hoch) sortiert. Der hierfür verwendete Preis ist der niedrigste verfügbare Arrangementpreis, der vom jeweiligen Partner bereitgestellt wurde. Bei gleichen Preisen erfolgt die Rangfolge in alphabetischer Reihenfolge nach dem Hotelnamen.

8.2
Die Rangfolge kann von Partnern nicht durch die Zahlung einer Vergütung an Fletcher beeinflusst werden. Gesponserte Platzierungen werden nicht angeboten.

8.3
Weitere Informationen zur Rangfolge können per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.


9. Buchungen

9.1
Am Ende des Buchungsvorgangs, bevor der Nutzer die Buchung endgültig abschließt, wird dem Nutzer auf der Plattform eine Reservierungsübersicht angezeigt. Die Reservierungsübersicht wird von Fletcher auf Grundlage der vom Partner genehmigten Informationen erstellt. Der Inhalt der Reservierungsübersicht wird anhand der im Angebot enthaltenen Informationen bestimmt.

9.2
Akzeptiert ein Nutzer über die Plattform ein Angebot des Partners, kommt eine Buchung zustande.

9.3
Es liegt in der Verantwortung des Partners sicherzustellen, dass der Buchungsvorgang allen anwendbaren Anforderungen des auf den (Abschluss der) Buchung anwendbaren (Verbraucher-)Rechts entspricht.

9.4
Der Partner stellt Fletcher von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich damit zusammenhängender Kosten) frei, die sich aus Ansprüchen Dritter (einschließlich des Nutzers) gegen Fletcher ergeben und die im Zusammenhang stehen mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Partners aus der Buchung.


10. Arrangementpreis

10.1
Der Nutzer zahlt den Arrangementpreis unmittelbar bei Abschluss der Buchung online an Fletcher. Fletcher zieht den Arrangementpreis für Rechnung des Partners beim Nutzer ein.

10.2
Fletcher zieht keine nicht inbegriffenen Kosten für Rechnung des Partners beim Nutzer ein. Nicht inbegriffene Kosten sind daher vom Nutzer unmittelbar an den Partner zu zahlen.

10.3
Wird eine Buchung storniert, ohne dass der Nutzer Stornokosten schuldet, erstattet Fletcher dem Nutzer im Namen des Partners den vollständigen Arrangementpreis. In allen Fällen einer Stornierung, in denen der Nutzer Stornokosten schuldet, erstattet Fletcher dem Nutzer im Namen des Partners den Arrangementpreis abzüglich der Stornokosten.

10.4
Dem Partner ist es nicht gestattet, eine unmittelbare Zahlung des Nutzers von (einem Teil des) Arrangementpreises oder der Stornokosten entgegenzunehmen oder zu akzeptieren. Zahlt der Nutzer dennoch unmittelbar an den Partner im Zusammenhang mit einer Buchung, hat der Partner diesen Betrag unverzüglich an den Nutzer zurückzuzahlen.

10.5
Fletcher stellt dem Partner einmal im Monat eine Sammelgutschrift für die Arrangementpreise aller Buchungen aus, deren Buchungsdaten im vorangegangenen Kalendermonat liegen. Bezieht sich eine Buchung auf Daten in mehreren Kalendermonaten, wird diese Buchung insgesamt in die Monatsgutschrift aufgenommen, nachdem der letzte Buchungstag abgelaufen ist.

10.6
Der Partner stellt dem Nutzer beim Check-out eine Rechnung über etwaige nicht inbegriffene Kosten aus. Fletcher ist nicht für die Rechnungsstellung dieser Kosten an den Nutzer verantwortlich.

10.7
Der Partner ist selbst verantwortlich und haftbar für die Abführung und/oder Zahlung von Zuschlägen, Steuern oder sonstigen Kosten, die sich aus der Buchung ergeben. Der Partner stellt Fletcher von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Abführung und/oder Zahlung solcher Zuschläge, Steuern oder sonstiger Kosten frei.


11. Provision

11.1
Der Partner schuldet Fletcher für Buchungen eine Provision.

11.2
Die Provision wird auf Grundlage des Arrangementpreises berechnet, es sei denn, es liegt eine Stornierung der Buchung vor. Im Falle einer Stornierung wird die Provision auf Grundlage der Stornokosten berechnet. Sind vom Nutzer keine Stornokosten geschuldet, schuldet der Partner Fletcher keine Provision.

11.3
Wird eine Buchung aus einem anderen Grund als einer Stornierung nicht durchgeführt (z. B. aufgrund eines No-Shows des Nutzers), bleibt die Provision auf Grundlage des Arrangementpreises geschuldet.

11.4
Fletcher stellt dem Partner einmal pro Kalendermonat nachträglich eine Sammelbelastungsrechnung für die geschuldete Provision aller Buchungen aus, deren Buchungsdaten im vorangegangenen Kalendermonat abgelaufen sind. Bezieht sich eine Buchung auf Daten in mehreren Kalendermonaten, wird diese Buchung insgesamt in die Provisionsabrechnung des Monats aufgenommen, nachdem der letzte Buchungstag abgelaufen ist.

11.5
Für Partner außerhalb der Niederlande findet sowohl auf die Gutschrift über den Arrangementpreis als auch auf die Provisionsrechnung die Mehrwertsteuer-Umkehrung (Reverse-Charge-Verfahren) Anwendung.


12. Partnervergütung

12.1
Fletcher verrechnet die vom Partner für einen bestimmten Monat geschuldete Provision (auf Grundlage der in Artikel 11.4 genannten Belastungsrechnung) mit dem von Fletcher an den Partner für denselben Monat abzuführenden Arrangementpreis (auf Grundlage der in Artikel 10.5 genannten Gutschrift).

12.2
Fletcher zahlt die Partnervergütung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Versendung der Arrangementpreis-Gutschrift durch Überweisung auf ein vom Partner anzugebendes Bankkonto aus.

12.3
Der Anspruch des Partners gegen Fletcher auf Auszahlung der Arrangementvergütung ist bis zum Ablauf der in Artikel 12.2 genannten Frist nicht fällig.

12.4
Fletcher schuldet dem Partner keine Zinsen auf die von ihr für Rechnung des Partners eingezogene Arrangementvergütung. Der Partner verzichtet ausdrücklich auf einen etwaigen Zinsanspruch.


13. Geistiges Eigentum

13.1
Der Partner gewährt Fletcher für die Dauer der Partnervereinbarung eine uneingeschränkte Lizenz zur Nutzung der (Bild-) Marken, Logos, des Namens sowie des Inhalts des Angebots, einschließlich Fotos, Beschreibungen, Bewertungen und sonstiger Inhalte des Partners. In diesem Zusammenhang ist Fletcher unter anderem berechtigt, die vorgenannten Werke in ihrer externen Kommunikation, einschließlich Marketingmaßnahmen, zu verwenden, ohne dass Fletcher hierfür dem Partner oder einem Dritten eine Vergütung schuldet.

13.2
Soweit der Partner Inhalte oder Daten an Fletcher oder die Plattform liefert, auf der Plattform platziert oder bei Fletcher oder der Plattform einreicht, erklärt und garantiert der Partner, dass diese Inhalte und Daten richtig sind, deren Nutzung keine (geistigen Eigentums-)Rechte Dritter verletzt und dass der Partner Inhaber dieser Inhalte ist oder anderweitig berechtigt ist, diese Inhalte oder Daten an Fletcher oder die Plattform zu liefern, dort zu platzieren oder einzureichen.

13.3
Der Partner erklärt und garantiert, dass Fletcher berechtigt ist, die vom Partner bereitgestellten Inhalte oder Daten in der in der Partnervereinbarung vereinbarten Weise zu nutzen, und stellt Fletcher von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Rechtsverletzungen frei.

13.4
Dem Partner ist es nicht gestattet, (Bild-)Marken auf den Namen von Fletcher, den Handelsnamen von Fletcher oder sonstige geistige Eigentumsrechte von Fletcher im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeiten zu verwenden. Dem Partner ist es jedoch gestattet, den Namen und das Logo von Fletcher zu verwenden, soweit hierbei auf die Präsenz und das Angebot des Partners auf der Plattform verwiesen wird.


14. Aussetzung oder Einschränkung der Nutzung der Plattform

14.1
Fletcher ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Partner ganz oder teilweise auszusetzen oder die Erbringung ihrer Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu beenden oder anderweitig einzuschränken, wenn:

  • Fletcher vermutet, dass der Partner gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Partnervereinbarung und/oder dieser Partnerbedingungen verstößt, Anhaltspunkte für Betrug bestehen, geistige Eigentumsrechte von Fletcher oder Dritten verletzt werden, die Nutzung des Partnerkontos oder der Plattform die ordnungsgemäße Funktionsweise der Plattform beeinträchtigt oder nach Auffassung von Fletcher dem guten Ruf von Fletcher oder dem guten Ruf Dritter schadet oder schaden kann;
  • der Partner die von Fletcher auf Grundlage von Artikel 30 DSA angeforderten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt;
  • ein Angebot oder bestimmte vom Partner im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig bereitgestellte Informationen nach Auffassung von Fletcher unrichtig, irreführend oder rechtswidrig sind;
  • ein Fall vorliegt, der Fletcher gemäß den Partnerbedingungen, einschließlich der in Artikel 5.9 und Artikel 20.4 genannten Situationen, zur Aussetzung oder Einschränkung berechtigt.

15. Garantien und Freistellungen des Partners

15.1
Der Partner garantiert, dass:

  • das Angebot sämtlichen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entspricht;
  • das Angebot sowie die in diesem Zusammenhang bereitgestellten Informationen keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte;
  • die Handlungen des Partners sowie das Angebot den Ruf und/oder das Image von Fletcher und der Plattform nicht schädigen;
  • er in Übereinstimmung mit der Partnervereinbarung und/oder diesen Partnerbedingungen sowie den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften handelt;
  • sämtliche vom Partner bereitgestellten Informationen (unter anderem Informationen im Registrierungsformular) richtig und zutreffend sind; und
  • er sämtliche Anweisungen und Richtlinien von Fletcher in Bezug auf die Nutzung der Plattform beachtet.

15.2
Der Partner stellt Fletcher von sämtlichen Ansprüchen gegen Fletcher (einschließlich aller damit zusammenhängenden Kosten) frei, die sich aus der Nichterfüllung der in diesem Artikel genannten Garantien durch den Partner ergeben.


16. Datenschutz und Datenverarbeitung

16.1
Der Partner ist ein eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, nachfolgend „DSGVO“). Der Partner ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die er von Fletcher erhält und für eigene Zwecke und mit eigenen Mitteln verarbeitet. Der Partner ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Verpflichtungen aus der DSGVO und stellt Fletcher von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus diesbezüglichen Mängeln ergeben.

16.2
Der Partner stellt im Rahmen seiner Rolle als eigenständiger Verantwortlicher insbesondere sicher, dass er:

  • personenbezogene Daten auf Grundlage einer der in Artikel 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet;
  • betroffene Personen ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert, beispielsweise über eine auf der Website des Partners verfügbare Datenschutzerklärung und/oder durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Bereitstellung dieser Informationen gegenüber den betroffenen Personen;
  • Fletcher unverzüglich informiert, wenn eine betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten widerruft, sofern die Verarbeitung auf dieser Rechtsgrundlage beruht, und ein entsprechendes Ersuchen in Übereinstimmung mit der DSGVO angemessen behandelt;
  • Fletcher unverzüglich informiert, wenn der Partner der Auffassung ist, dass die Verarbeitung der von Fletcher bereitgestellten personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder geltendes Datenschutzrecht verstößt;
  • sicherstellt, dass von Fletcher erhaltene personenbezogene Daten ausschließlich solchen Personen zugänglich sind, die diese Daten zur Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen und die vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen;
  • Fletcher angemessene Unterstützung und Informationen zur Verfügung stellt, damit beide Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Datenschutzrecht nachkommen können, soweit diese sich auf von Fletcher bereitgestellte personenbezogene Daten beziehen, einschließlich der Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte, und mit den zuständigen Datenschutzbehörden zusammenarbeitet und deren Anweisungen oder Entscheidungen befolgt;
  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festlegt, umsetzt und aufrechterhält, einschließlich Sicherheitsverfahren und -praktiken, um einen unbefugten oder unbeabsichtigten Zugriff, eine Zerstörung, einen Verlust, eine Änderung, eine Nutzung oder eine Offenlegung der von Fletcher erhaltenen personenbezogenen Daten zu verhindern.

17. Vertraulichkeit

17.1
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Partnervereinbarung erhalten. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von einer Partei als solche bezeichnet wurden oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

17.2
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung der Partnervereinbarung verwendet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich.

17.3
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Partnervereinbarung für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten bestehen.


18. Haftung und Versicherung

18.1
Fletcher haftet nicht für irgendeine Form von indirektem Schaden des Partners, unabhängig von der Rechtsgrundlage (einschließlich unerlaubter Handlung). Als indirekter Schaden gelten unter anderem Schäden aufgrund von Verlust von Goodwill, entgangenem Umsatz, Gewinn oder Ertrag sowie entgangenen Einsparungen.

18.2
Fletcher haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die entstehen aus, resultieren aus oder im Zusammenhang stehen mit unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen, die vom Partner oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.

18.3
Fletcher ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen eines Nutzers und haftet daher auch nicht für Schäden, die ein Nutzer (oder von ihm im Rahmen einer Buchung mitgebrachte Personen) an Personen oder Sachen verursacht.

18.4
Jegliche Haftung von Fletcher – gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich wie bezeichnet – für Schäden, Kosten oder sonstige Ansprüche ist (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) beschränkt auf maximal EUR 500 pro Ereignis und insgesamt auf maximal EUR 2.000 für alle Ansprüche zusammen im Zusammenhang mit der Partnervereinbarung.

18.5
Der Partner stellt Fletcher von sämtlichen Ansprüchen (gerichtlich oder außergerichtlich) und allen daraus resultierenden Kosten frei, die von einem Nutzer gegen Fletcher geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche im Zusammenhang stehen mit der (Nicht-)Erfüllung der Verpflichtungen des Partners aus einer Buchung.

18.6
Der Partner verpflichtet sich, während der Laufzeit der Partnervereinbarung angemessen gegen alle potenziellen Haftungsrisiken (einschließlich solcher aus Freistellungsverpflichtungen) versichert zu sein.


19. Höhere Gewalt

19.1
Eine etwaige Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen durch Fletcher ist Fletcher nicht zuzurechnen (im Sinne von Artikel 6:75 BW), sofern diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

19.2
Als höhere Gewalt gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme und Brände, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder sonstige Formen gesellschaftlicher Unruhen, staatliche Maßnahmen oder Beschränkungen wie Sanktionen, Embargos, Quarantänevorschriften oder Reiseverbote, Streiks, Betriebsbesetzungen oder Arbeitsunterbrechungen bei Dritten, von denen Fletcher abhängig ist, Störungen der Energieversorgung, Telekommunikations- oder Internetverbindungen, Ausfälle von Systemen Dritter, DDoS-Angriffe und sonstige Cyberangriffe, Pandemien, Epidemien und sonstige großflächige Gesundheitskrisen.

19.3
Im Falle höherer Gewalt ist Fletcher berechtigt, die Erfüllung der Partnervereinbarung auszusetzen, ohne dass hieraus eine Schadensersatzpflicht entsteht. Dauert die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, ist Fletcher berechtigt, die Partnervereinbarung zu kündigen, ebenfalls ohne jegliche Schadensersatzpflicht.


20. Zugang zu Daten

20.1
Durch die Registrierung, die Erstellung des Partnerkontos und die Nutzung der Plattform erhält Fletcher Zugang zu den vom Partner eingegebenen Unternehmensdaten des Partners und der Unterkunft sowie zu Informationen über das Angebot. Diese Informationen stellt Fletcher, soweit erforderlich, (potenziellen) Nutzern zur Verfügung.

20.2
Der Partner hat begrenzten Zugang zu seinen eigenen Daten, einschließlich Unternehmensdaten sowie Informationen über das Angebot und die Buchungen.

20.3
Nachdem ein Nutzer eine Buchung beim Partner vorgenommen hat, erhält der Partner Zugang zu den vom Nutzer im Rahmen der Buchung eingegebenen Daten (einschließlich personenbezogener Daten).

20.4
Der Partner hat keinen Zugang zu Daten von (Nutzern, die über die Plattform bei) anderen Partnern gebucht haben.


21. Laufzeit und Beendigung

21.1
Die Partnervereinbarung wird für die Dauer der Anfangslaufzeit abgeschlossen. Während der Anfangslaufzeit kann die Partnervereinbarung ausschließlich unter den in diesen Partnerbedingungen genannten Voraussetzungen gekündigt werden.

21.2
Nach Ablauf der Anfangslaufzeit wird die Partnervereinbarung stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, vorbehaltlich einer rechtswirksamen Kündigung zum Ende der Anfangslaufzeit.

21.3
Jede Partei ist berechtigt, die Partnervereinbarung zum Ende der Anfangslaufzeit sowie nach Verlängerung auf unbestimmte Zeit zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zu kündigen.

21.4
Fletcher ist darüber hinaus berechtigt, die Partnervereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zu kündigen, ohne dem Partner irgendeine Vergütung schulden zu müssen, wenn einer der im Originalvertrag genannten Kündigungsgründe vorliegt (u. a. Insolvenz, Zahlungsaufschub, Vertragsverletzung, Ratingschwelle, strafbare Handlungen, Reputationsschädigung oder Unterschreitung der Mindestverfügbarkeit).

21.5
Fletcher ist berechtigt, die Partnervereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, ein zwingender Grund nach niederländischem Recht (auf Grundlage des Unionsrechts) vorliegt oder der Partner wiederholt gegen Bestimmungen der Partnervereinbarung verstoßen hat.

21.6
Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen. Als schriftlich gelten:
i) eingeschriebener Brief,
ii) Zustellung durch Gerichtsvollzieher oder
iii) E-Mail.


22. Folgen der Beendigung

22.1
Mit Beendigung der Partnervereinbarung wird das Angebot nicht mehr auf der Plattform angeboten und es können keine Buchungen mehr beim Partner vorgenommen werden.

22.2
Im Falle einer Beendigung der Partnervereinbarung durch Fletcher ist der Partner nicht berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und verzichtet ausdrücklich auf alle Ansprüche auf Kosten- oder Schadensersatz.

22.3
Die Beendigung der Partnervereinbarung begründet keine Rückabwicklungspflichten (Artikel 6:271 BW).

22.4
Buchungen, die vor Beendigung der Partnervereinbarung abgeschlossen wurden, bleiben unberührt. Der Partner bleibt verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen aus diesen Buchungen vollständig zu erfüllen. Die einschlägigen Bestimmungen der Partnervereinbarung und dieser Partnerbedingungen bleiben auf daraus resultierende Rechte und Pflichten uneingeschränkt anwendbar.


23. Meldung illegaler Inhalte und Beschwerdesystem

23.1
Jede Person, die illegale Inhalte auf der Plattform feststellt, kann diese über [email protected] melden.

23.2
Partner können Beschwerden über Entscheidungen von Fletcher in Bezug auf die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Vermittlungsdienstleistungen über [email protected] einreichen.

23.3
Beschwerden über Entscheidungen im Sinne von Artikel 23 DSA können innerhalb von sechs (6) Monaten nach Mitteilung der Entscheidung eingereicht werden.


24. Anwendbares Recht, Sprache und Schlussbestimmungen

24.1
Auf die Partnervereinbarung und alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

24.2
Das Gericht Midden-Nederland, Standort Utrecht, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Partnervereinbarung, einschließlich einstweiliger Rechtsschutzverfahren.

24.3
Eine etwaige Übersetzung der Partnervereinbarung oder dieser Partnerbedingungen dient ausschließlich der Erläuterung. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist die niederländische Fassung maßgeblich.

24.4
Ansprüche des Partners gegen Fletcher verfallen spätestens ein (1) Jahr nach Durchführung der betreffenden Dienstleistung, unbeschadet gesetzlicher Verjährungsfristen.

24.5
Änderungen der Partnervereinbarung sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.